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Präambel
Unsere Hausordnung soll dazu beitragen, dass sich jeder Schüler in unserer Grundschule wohl und sicher fühlt. Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und des sozialen Miteinanders. Darum brauchen wir Regeln und Normen, an die sich jeder Schüler halten muss, damit das Recht auf Bildung für alle Schüler umgesetzt werden kann. Unsere Hausordnung unterstützt unser Schulprofil


GESUNDE SCHULE


1) Wir begegnen einander mit Respekt und grüßen uns gegenseitig. Die Schüler befolgen die Anweisungen von Lehrern, Pädagogischen Mitarbeitern und anderen Beschäftigten der Schule.


2) Es wird der sicherste Weg zur Schule genutzt. Dabei ist auf den Straßenverkehr zu achten. Fahrschüler verhalten sich an der Haltestelle und im Bus besonders rücksichtsvoll, achtsam und entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Der Weg zur Schule und die Absicherung des Heimweges fallen in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Übergabe / Übernahme der Kinder erfolgt am Eisentor (Hauptzugang). Die Kinder betreten in der Regel das Schulgelände am Morgen allein. Ein Betreten des Schulgebäudes durch Gäste während des Unterrichtes ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Sekretariat oder einer Lehrkraft erlaubt.


3) Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis durch das Personal nicht verlassen werden. Alle Schüler und erziehungsberechtigten Personen sind darüber jährlich zum Schuljahresbeginn zu informieren.


4) Mit Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien und weiteren Gegenständen wird sorgsam umgegangen. Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich für die Hausaufgaben oder zum Lernen benötigt werden, können in der Schule gelassen werden. Dazu stehen den Kindern Ablagefächer bereit. Das soll dazu beitragen, die Schulranzenlast zu verringern. Das Packen des Ranzens in Verantwortung des Elternhauses ist dennoch unerlässlich.


5) Alle helfen mit, die Schule sauber zu halten. Jeder achtet dabei auf die Trennung des Mülls, wofür entsprechende Behälter bereitstehen.


6) Die Grundschule öffnet um 7.00 Uhr. Zum Einlass in das Schulgebäude sollen die Kinder 7.15 Uhr auf dem Schulhof sein. Das Schulgelände betreten sie in der Regel ab dem Tor alleine. Zum Einlass gehen die Schüler in die Klassenräume und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die Lehrer nehmen die Kinder hier in Empfang. Es bleibt genügend Zeit für Morgengespräche und gewohnte Klassenrituale. Der Unterrichtsbeginn erfolgt fließend. Die Orientierungszeit für den Unterrichtsbeginn ist 7.20 Uhr.


7) Vor dem Unterricht und während der kleinen Pausen halten sich die Kinder im Klassenraum auf und nutzen diese Zeit für den Toilettengang. Die erste Pause ist die Frühstückspause. Sie ist bewusst länger gestaltet. Während des Essens sitzen alle auf ihren Plätzen. Es wird darauf geachtet, dass alle Kinder ein gesundes Frühstück bei sich haben. Die Grundschule bietet die Möglichkeit der täglichen Milchversorgung an.


8) In den Aktivpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Der Aufenthalt an der frischen Luft fördert die gesunde Lebensweise. Auf witterungsgerechte Kleidung ist dann zu achten. Vor dem Einlass ins Gebäude treten die Schüler klassenweise an. Nur in zwingenden witterungsbedingten Ausnahmefällen verbringen die Schüler die Aktivpausen im Gebäude. Beim Spielen nehmen die Kinder Rücksicht aufeinander, um Verletzungen zu vermeiden. Sollte es dennoch zu Verletzungen während der Pause oder im Unterricht kommen, wird dies sofort der Aufsicht, dem Lehrer oder einem anderen Schulmitarbeiter gemeldet, um entsprechende Folgemaßnahmen einleiten zu können.


9) Die Mittagspause (2. Aktivpause) ist die längste Pause in der zeitlichen Organisation des Schulalltags. Bewegung und Verpflegung stehen im Mittelpunkt der Gestaltung. Es stehen ausreichend Spielgeräte zur Verfügung, die zur aktiven Pausengestaltung animieren. Die Kinder werden zur Teilnahme an der Schulspeisung angehalten. Die Mahlzeiten werden im Speiseraum eingenommen. Auf das Einhalten von Tischregeln wird geachtet. Es werden drei warme Mahlzeiten und zwei Kaltgerichte angeboten. Die Auswahl beinhaltet neben einem klassischen Gericht und den Kaltgerichten ein vegetarisches Gericht und ein Suppenangebot. Mit dem Vorklingeln räumen alle das Hofspielzeug in das Spielhaus. Die Schüler treten klassenweise an. Das aufsichtsführende Personal lässt die Klassen in das Schulgebäude.


10) Das aufsichtsführende Personal wird von Schüleraufsichten unterstützt. Diese Schüler achten besonders darauf, dass die Spielgeräte eingeräumt sind, kein Müll auf dem Schulgelände verbleibt und alle ihre Schuhe vor dem Einlass gesäubert haben. Die Schüleraufsichten achten auf das Einhalten von grundsätzlichen Verhaltens- und Hygienebestimmungen (Ruhe vor den Toiletten im Schulhaus der Sekundarschule, Händewaschen, Tische abwischen, Teller säubern,..) Sie weisen ihre Mitschüler im höflichen Ton auf die Einhaltung von vereinbarten Regeln und Unfallschutzmaßnahmen hin und greifen im Streitfall schlichtend ein. Bei nicht lösbaren Problemen wenden sie sich umgehend an eine Lehrkraft.


11) Die Pflanzen im Schulgelände sind schonend zu behandeln. Das Verzehren von Baum- und Strauchobst auf dem naturnahen Pausenhof ist erlaubt, darf aber nur nach Rücksprache mit dem aufsichtsführenden Personal erfolgen.


12) Wir achten auf eine ruhige Atmosphäre im Schulhaus. Um Zusammenstöße zu vermeiden, wird im Treppenhaus rechts gegangen. Es wird nicht geschrien, gestoßen, gedrängelt oder gerannt. Auf Treppengeländer, Fensterbänke und Möbel wird nicht geklettert.


13) Pausen und Freistunden sollen die soziale Interaktion fördern. Mitgebracht werden daher nur Dinge, die für den Schulalltag benötigt werden. Das Mitführen von elektronischen Gebrauchsgegenständen (Spielkonsolen) und Spielsachen ist nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung haftet die Schule nicht. Für die Nutzung am Nachmittag trifft der Schulhort eigene Festlegungen. Sollte der Hort hier andere Festlegungen treffen, sind Spielsachen in der Schultasche bis zum Ende des Unterrichtes zu verwahren. Es wird nichts versteckt oder weggenommen. Fundgegenstände werden beim Lehrer abgegeben.


14) Für Notfallsituationen verfügt die Grundschule über genügend Möglichkeiten, um mit den Eltern in Kontakt zu treten, soweit diese über die angegebenen Telefonnummern und Anschriften erreichbar sind. Handys, Smartwatches und andere digitalen Endgeräte mit Internetverbindung und Multimediafunktionen sind auf dem Schulgelände zur Umsetzung des Datenschutzes und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten ausgeschaltet im Ranzen mitzuführen und nur bei Erlaubnis zu aktivieren (Unterrichtsnutzung). Ton- und Bildaufnahmen sind grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt. Das Mitführen von Gegenständen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann (spitze Gegenstände, Feuerzeug,…) ist untersagt.


15) Alle Mitarbeiter der Schule sind angewiesen, bei Verstoß gegenüber den Punkten 13. und 14. diese betreffenden Gegenstände unmittelbar einzuziehen und sicher zu verwahren. Über die Rückgabeform entscheidet die Klassenleitung oder Schulleitung.


16) Tonaufzeichnungen, Filmen und Fotografieren auf dem Schulgelände ist nur nach Rücksprache mit der Schulleitung und im Rahmen der erteilten Fotoerlaubnis gestattet.



17) Der Weg zur Toilette führt durch den Flur der Sekundarschule In den Hofpausen erfolgt der Zugang durch die unteren Türen. Um die anderen Schüler im Gebäude während des Unterrichtes nicht zu stören, wird sich auf dem Weg zur Toilette leise verhalten. Alle achten darauf, dass die Toilette sauber verlassen wird und hygienische Bestimmungen eingehalten werden. Die Toilette ist kein Pausenraum.


18) Bewegung ist gesund. Alle Kinder beteiligen sich aktiv am Sportunterricht, soweit keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Zur Sporthalle wird in der Regel nur in Begleitung gegangen. Der Weg zurück kann nach Belehrung und Zumutbarkeit in Kleingruppen erfolgen (vorwiegend Klasse 3 und Klasse 4). Das Betreten der Umkleideräume ist dem pädagogischen Personal aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle von Verhaltens- und Hygienenormen erlaubt. Die Erziehungsberechtigten achten auf die Mitgabe vollständiger Sportbekleidung für den Innen- und Außenbereich, besonders auf das Vorhandensein von zwei paar Turnschuhen. Das sind Hallenturnschuhe mit heller Sohle und Turnschuhe für den Außenbereich. Schmuck wird grundsätzlich abgelegt, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Im Umkleidebereich sind Waschbecken, um sich nach dem Sportunterricht zu waschen. An den Sporttagen achten die Erziehungsberechtigten darauf, genügend Trinken mitzugeben. Empfehlenswert sind dabei Durstlöscher (Wasser, Tee). Vermieden werden sollten stark gesüßte Getränke. Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des Sportunterrichtes. Es gelten die hier getroffenen Festlegungen und die Hausordnung der Schwimmhalle.


19) Nach der verlässlichen Öffnungszeit um 12.30 Uhr werden die Kinder abgeholt, gehen allein nach Hause oder werden vom Hort übernommen, soweit keine 6. Stunde im Plan ausgewiesen ist. Sonst erfolgt dies nach Beendigung der 6. Stunde. Kinder, die abgeholt werden, schickt oder bringt das pädagogische Personal zum Eisentor (Hauptzugang). Im Anschluss an die verlässliche Öffnungszeit oder nach der 6. Stunde werden an einigen Tagen Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit Vereinen und privaten Trägern angeboten. Das Angebot ist breit gefächert und dient der Interessenorientierung und der sinnvollen Freizeitbeschäftigung.


Mansfeld, 21.09.2023
T. Lehmann
-Schulleiter-





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