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Schulprogramm "Gesunde Schule"

Entwurfsfassung Schulprogramm

"Gesunde Schule"

 

1.Präambel zum Schulprogramm

 

1.1.  Gebäude

Unsere Grundschule ist ein Schulgebäude des Typs „Erfurt“ und wurde 1980 konzipiert und 1981 erbaut. Das Schulgebäude ist in kommunaler Trägerschaft. In einem Gebäudeteil befinden sich neben der Grundschule die Räumlichkeiten der Sekundarschule „Martin Luther“ Mansfeld. Das Schulgrundstück umfasst ein großzügiges Freigelände, einen angrenzenden Sportplatz und eine Zweifelderhalle.

Es erfolgte in den vergangenen Jahren eine energetische Sanierung des Gebäudes. Dabei wurden die Heizungsanlage und das Gebäudedach erneuert sowie  die Außenfassade gedämmt und farblich gestaltet. Die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes sowie ein Erweiterungsbau mit Aula, Fachräumen und Sozialräumen für die Nutzung durch die Grundschule sind angedacht. Entsprechende Fördermittel durch den kommunalen Träger wurden und werden dazu beantragt.

 

1.2. Begründung des Schulprogramms

Gesundheitsförderung setzt beim Lebensalltag an. Die Schule ist einer der Orte, wo Kinder und Mitarbeiter viel Zeit verbringen. Deshalb trägt „Schule“ für die Interessen von Schülern und Schülerinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein hohes Maß an Verantwortung. Sie sollte sich daher unter anderem für die Gesunderhaltung einsetzen und ein körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden unterstützen.

Da sich die Grundschule Mansfeld der Thematik eines gesundheitsfördernden Konzeptes zuwendet, sollte das Denken und Handeln aller hier am Schulleben beteiligten Personen darauf ausgerichtet sein.

 

2. Ziele des Schulprogramms


Ziel unserer täglichen Arbeit ist es daher, Gesundheitsförderung aktiv in den Schulalltag zu integrieren. Wir wollen deshalb…

 

 …eine Schule, die in der Lage ist, auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren.

 

 …eine Schule, die eine gesunde Lebensweise im schulalltäglichen Handeln vermittelt und im Schulalltag

widerspiegelt.

 

 …eine Schule, die sich „bewegt“ und die „Bewegung“ im körperlichen als auch im geistigen Sinne       anstrebt.

 

…eine Schule, die offen für ist für Kinder mit unterschiedlichen Vorraussetzungen.

 

…eine Schule, die kindgerechte Lernprozesse ermöglicht und dabei auf die Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen eingeht.

 

…eine Schule, die bemüht ist, die räumlichen Strukturen an die Bedürfnisse der Lernenden und Lehrenden anzupassen.

 

… eine Schule, welche die sachlichen Voraussetzungen besitzt, um erfolgreich den gemeinsamen Lehr- und Lernauftrag umzusetzen.

 

…eine Schule, die auf veränderte Lebensbedingungen der Kinder reagiert, sozialen Benachteilungen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages entgegenwirkt und auf das Kindeswohlergehen im Alltag aktiv Einfluss nimmt.

 

…eine Schule, die der Interessenvielfalt und den individuellen Fähigkeiten der Kinder entgegenkommt, Talente und Begabungen entdeckt und diese fördert.

 

…eine Schule, die sich offen nach außen präsentiert, mit Institutionen, Vereinen und Eltern konstruktiv und im Sinne der Schul- und Kindesentwicklung zusammenarbeitet.

 

 

 

Anhand der hier aufgeführten Ziele ist die nun folgende Übersicht als abgeleitetes Handlungsmodell zu verstehen, um das Schulprofil inhaltlich auszufüllen. Dabei befinden sich die hier genannten Leitideen auf einer Ebene, welche vernetzt sind und sich gegenseitig bedingen.

Da sich der Gesundheitsaspekt von vielen Seiten betrachten lässt, stellt dies kein abgeschlossenes Handlungsmodell dar. Ergänzungen spiegeln sich in den vorhandenen Punkten wider oder eröffnen weitere Leitgedanken, welche in die Schularbeit einfließen können.


 

   soziale Gerechtigkeit, Fördern und Fordern  
körperlich und geistige Gegebenheiten   Norm- und Regelverständnis
   
 Lernumfeldgestaltung  GESUNDE SCHULE  materielle Bedingungen
     
außerschulische Partner, Projekte und Angebote   Tagesrhythmisierung
  "bewegte Schule" im Sinne von Öffnung, Weiterentwicklung, Qualifizierung und Evaluierung  





Dem Gesundheitsbegriff im Allgemeien werden oft die Faktoren des



a) körperlichen Wohlbefindens

b)  seelisch-geistigen Wohlbefindens                  und der

c)  materiellen Grundlagensicherung

 

zugeschrieben. Dem lassen sich auch die oben genannten Leitgedanken zuordnen.  Die im Folgenden aufgeführten konkreten Maßnahmen zu diesen Faktoren geben dem Schulprogramm somit ein inhaltliches Grundgerüst.


Dieses Grundgerüst ist weiterzuentwickeln und in Abständen zu evaluieren. Darunter versteht sich auch die Fortschreibung des Schulprogramms.         

                

a)      Körperliches Wohlbefinden

  • klare Tagesrhythmisierung
  • bewegte Pausen, Auswahl an Spielgeräten und Bewegungsorten
  • Angebot einer warmen Mahlzeit, Mittagversorgung mit Auswahl von vier verschiedenen Gerichten
  • Angebot einer Frühstücksmilch
  • einmal wöchentlich bewusste Einnahme eines gesunden Frühstücks
  • jährliches Zuordnen von Stühlen und Tischen entsprechend der Körpergröße der Schulkinder
  • Beleuchtung, Schallschutz und Raumtemperaturen entsprechend der Verordnungen für Schulbauten
  • Teilnahme an ausgeschriebenen Projekten zur Förderung einer gesunden Lebensführung
  • Sportförderunterricht außerhalb der Stundentafel
  • Sportangebote in Arbeitsgemeinschaften zur Talentförderung
  • schuleigene kleine Streuobstwiese und Beerengehölze (Obst zum Verzehr)
  • Naturseilgarten zur aktiven Bewegungsförderung
  • jährliche zahnärztliche Kontrolle in der Schule
  • jährliche Bewerbung für das durch die EU geförderte Schulobstprogramm
  • jährlicher Herbstcrosslauf und Schulsportfest; auch mit Eltern und in Zusammenarbeit mit dem Schulförderverein
  • freiwillige Prüfung des Unfallschutzes durch Beauftragte des Landesschulamtes für die Gesunderhaltung der Schüler und Beschäftigte (aller zwei Jahre)
  • Ablagefächer für Unterrichtsmaterialien in der Schule zur Verringerung des

           Tragegewichtes der Schulranzen

  • regelmäßiger Schulranzencheck (auch durch außerschulische Partner, wie

           Krankenkassen, Unfallkasse)

  • Unfallvermeidung Sport/Schulhof/Gebäude durch klar geregelte Normen in  

           der Haus- und Hallenordnung

  • Beteiligung und Organisation der Mehrkampfsichtungsmeisterschaften zur

           Talentförderung auf Kreisebene

 

                

 b) Seelisch-geistiges Wohlbefinden

  • Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und Religion (entsprechend dem Grundgesetz)
  • intensive Einbindung einer Sozialarbeiterin in den Schulalltag;  mit Beratungsangebot für Schüler, Eltern, Lehrer
  • sofortiges pädagogisches Eingreifen beim Erkennen von Mobbingverhalten oder dem Entstehen von Angst- oder Gewaltsituationen außerhalb der kindlichen Norm
  • Wechsel von Anspannung und Entspannung entsprechend der Tagesrhythmisierung
  • methodischer Einbau von Entspannungsübungen in den Unterrichtsprozess
  • Fort- und Weiterbildungsprogramm der Lehrkräfte und Mitarbeiter im Rahmen von SCHILF-Veranstaltungen zur Thematik der psychischen und physischen Gesundheit und ihrer Gefährdungsfaktoren
  • Projekte mit Kindern zur physischen und psychischen Gesunderhaltung (Medienberatung, Umwelt- und Naturprojekte, Suchtgefährdung,…)
  • Personalverstärkung zur kollegialen Entlastung durch Integrationshelfer bei  Vorliegen von entsprechendem Förderbedarf und Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden
  • mindestens einmal wöchentlich gemeinsame Teambesprechungen zu festen Terminen (Präsenszeiten), um Vorhaben zu planen und Probleme oder pädagogische Konzepte zu besprechen (Fallberatungen)
  • nach Möglichkeit Einbau einer Klassenleiterstunde im Rahmen des Stundenvolumens aus dem Bereich des schulspezifischen Unterrichtsangebotes
  • Nutzen von Netzwerken zur Vermeidung von Schulversagen/Schulangst und zur Vorbereitung auf den weiteren Bildungsweg (Impuls 4/5, Trägerwerk Soziale Dienste)
  • Begleitung der Kinder im Vorschuljahr: verschiedene Modelle zum Entwicklungsstand vor Schuleintritt (Lern- und Spielnachmittage, Schnupperstunden) mit mindestens zwei Elternabenden
  • Untersagung der Nutzung von Smartphones durch die Schüler auf dem Schulgelände zur Vermeidung von Film- und Fotoaufnahmen außerhalb der erteilten Genehmigungen durch die Erziehungsberechtigten
  • Kooperation mit Kindertagesstätten, um frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und Maßnahmen zur Kindesentwicklung einzuleiten
  • naturnahes Pausenhofgelände mit Rückzugsmöglichkeiten
  • Schulteich für Naturbeobachtungen
  • Durchführung von Lernentwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind
  • Durchführung von eigenen Schulfesten und jährlichen Schulveranstaltungen mit Unterstützung des Schulfördervereins
  • gemeinsame Theaterbesuche
  • aktive Beteiligung der Grundschule und des Fördervereins am öffentlichen Leben (Feste, Jahreshöhepunkte verschiedener Veranstalter)
  • vielfältige Arbeitsgemeinschaften in Zusammenarbeit mit Schulpartnern zur Interessenfindung oder Talentförderung (Turnen, Schach, Fußball, Leichtathletik, Chor, Musikschule, Frühförderenglisch, …)
  • Durchführung schulinterner Talentförderung wie Lesekönig, Mathematikolympiade, Sportfest
  • wöchentliches Angebot einer Hausaufgabenstunde (außerhalb der Hortbetreuung)
  • gesellige Zusammenkünfte des Kollegiums außerhalb des regulären Schulalltags

 

                 c) Materielle Grundlagensicherung/Vermeidung sozialer Ungleichheit

  • Gewährleistung von Bewegungs- und Lernräumen entsprechend der Verordnungen für Schulbauten
  • weiterer behindertengerechter Ausbau des Schulgebäudes
  • Zugang aller Schüler zu verwendeten Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien und elektronischen Medien im Rahmen der verlässlichen Öffnungszeit
  • Bereitstellung der schuleigenen und fördervereinseigenen Spielmaterialien für das nachmittägliche Betreuungsangebot durch den kommunalen Hort
  • Durchführung von Projekten nur nach Absicherung der Einzelfinanzierung durch die Familien (Elternabende, Beratungsgespräche)
  • finanzielle Unterstützung der Elternhäuser bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Kinowoche, Theaterbesuche, Exkursionen) durch Partner (Förderverein, Schulträger,…) im Rahmen der schulinternen Möglichkeiten
  • keine gesonderte Wertschätzung von Markenartikeln jeglicher Art durch Mitarbeiter und Schüler
  • keine Kostenerhebung für Schüler und Vereine der innerhalb in der Schule angebotenen Arbeitsgemeinschaften,  die im Rahmen von „Sport in Schule und Verein“ stattfinden
  • wöchentliche Hausaufgabenstunde als offenes Angebot für alle Schüler

 

3. Partner


Die hier aufgeführten Partnerschaften sind nicht nach Rangfolge Ihrer Zusammenarbeitsintensität geordnet. Auch hier gilt das Prinzip der regelmäßigen Evaluation, inwieweit Partnerschaften gepflegt oder neu geschlossen werden, um das Netzwerk der außerschulischen Verbindungen  weiter zu festigen.

 

Der Rahmen dieser Partnerschaften kann vielfältig sein:

-vorgegebene gesetzliche Rahmenbedingungen

-Kooperationsvereinbarungen

-vertraulich getroffene Absprachen im gegenseitigen Einvernehmen

-freiwillige Unterstützungsangebote

 

 

Stadt Mansfeld, Träger der Grundschule

Schulförderverein „Kinderglück“ der Grundschule Mansfeld

Trägerwerk Soziale Dienste

Kindertagesstätten der Stadt Mansfeld

Sekundarschule „Martin Luther“,  Mansfeld

Landesvereinigung für Gesundheit e. V.

Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.

Stadtküche Hettstedt

Musikschule „pro musics“

Evangelische Kirche Mansfeld

Ergotherapie Weiß, Hettstedt

Logopädie Zimmer, Mansfeld

Kreissportbund Mansfeld-Südharz

Klostermansfelder Schachklub 1958 e.V.

Mansfelder Turnverein 1882 e.V.

Tischtennisverein Klostermansfeld e.V.

Mansfelder SV 1990 e.V., Fußball

Grundschule Wippra

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Mansfeld/Leimbach und Mansfeld

Kino 009 e.V., Eisleben

DIDACTICA, Frühförderenglisch, Quedlinburg

Sparkasse Mansfeld

Volks- und Raiffeisenbank Mansfeld

Foto Giller, Helbra

Ziegelröder Spielmannszug e.V.

Deutsches Rotes Kreuz, Hettstedt

Arbeiterwohlfahrt, Manfeld

 

 

 

 

Mansfeld, im September 2016




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